Allgemeine Geschäftsbedingung der Firma Bara Metallbearbeitung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bara Metallbearbeitung – Inhaber Yasin Bara

Lise-Meitner-Straße 23, 63477 Maintal  |  info@bara-metall.de  |  www.bara-metall.de

  • 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bara Metallbearbeitung, Inhaber Yasin Bara (nachfolgend “Bara Metallbearbeitung”) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.2  Bara Metallbearbeitung ist je nach Auftrag als Fertiger eigener Produkte und Bearbeitungsleistungen, als Vermittler sowie als Händler von Waren tätig.

1.3  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bara Metallbearbeitung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4  Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1  Angebote von Bara Metallbearbeitung sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind ab Ausstellungsdatum 14 Kalendertage gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.

2.2  Der Vertrag kommt zustande, wenn Bara Metallbearbeitung die Bestellung des Vertragspartners durch Versand einer schriftlichen Auftragsbestätigung (AB) bestätigt und diese dem Vertragspartner zugegangen ist.

2.3  Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Bara Metallbearbeitung.

  • 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1  Vertragsgegenstand ist ausschließlich die in der Auftragsbestätigung beschriebene Lieferung oder Leistung. Eigenschaften, Beschaffenheitsmerkmale oder technische Anforderungen, die nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, sind nicht Vertragsgegenstand.

3.2  Nachträgliche Änderungswünsche des Vertragspartners – z. B. hinsichtlich Material, Wärmebehandlung, Toleranzen oder Oberflächengüte – bedürfen einer neuen schriftlichen Auftragsbestätigung und können zu einer Anpassung von Preis und Lieferzeit führen.

3.3  Technische Zeichnungen, Muster oder Beschreibungen in Angeboten dienen lediglich der Orientierung und werden nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in die Auftragsbestätigung aufgenommen wurden.

  • 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1  Es gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2  Bei Aufträgen ab einem Nettowert von EUR 500,– ist Bara Metallbearbeitung berechtigt, eine Anzahlung von 30 % des Auftragswertes vor Produktionsbeginn zu verlangen.

4.3  Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu begleichen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Vertragspartner automatisch in Verzug; Bara Metallbearbeitung ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen sowie eine Pauschale von EUR 40,– gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.

4.4  Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Bara Metallbearbeitung anerkannt ist.

4.5  Bei Aufträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 8 Wochen ist Bara Metallbearbeitung berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen anzupassen, sofern sich die Kosten für Rohmaterialien, Energie oder Vorlieferantenleistungen nach Vertragsschluss nachweislich um mehr als 5 % erhöhen. Bara Metallbearbeitung informiert den Vertragspartner unverzüglich schriftlich. Der Vertragspartner hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 7 Werktagen nach Mitteilung.

4.6  Bei Teillieferungen ist Bara Metallbearbeitung berechtigt, nach jeder Teillieferung eine Teilrechnung zu stellen. Jede Teilrechnung ist innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 4.3 zu begleichen.

  • 5 Lieferung und Lieferfristen

5.1  Lieferfristen und Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von Bara Metallbearbeitung ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Alle sonstigen Zeitangaben sind unverbindlich.

5.2  Lieferfristen beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung und nach vollständiger Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen durch den Vertragspartner.

5.3  Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Vertragspartner zumutbar sind.

5.4  Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Hindernisse sowie Liefer- oder Leistungsstörungen bei Vorlieferanten, die Bara Metallbearbeitung nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. In diesen Fällen ist Bara Metallbearbeitung auch zur vollständigen oder teilweisen Stornierung des Auftrages berechtigt.

  • 6 Selbstbelieferungsvorbehalt

6.1  Soweit Bara Metallbearbeitung als Händler oder Vermittler tätig ist, steht die Leistungspflicht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Belieferung durch Vorlieferanten. Soweit Bara Metallbearbeitung als Fertiger tätig ist, gilt dieser Vorbehalt nur für zugekaufte Materialien und Halbzeuge, nicht für die eigene Fertigungsleistung.

6.2  Kommt ein Vorlieferant seinen Pflichten nicht nach und hat Bara Metallbearbeitung dies nicht zu vertreten, ist Bara Metallbearbeitung berechtigt, den Vertragspartner unverzüglich zu informieren und vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.

6.3  Eine weitergehende Haftung für Nichtlieferung infolge von Vorlieferantenausfällen ist ausgeschlossen.

  • 7 Lieferverzug

7.1  Gerät Bara Metallbearbeitung mit einer ausdrücklich schriftlich bestätigten Lieferfrist in Verzug, hat der Vertragspartner das Recht, nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 14 Werktagen vom Vertrag zurückzutreten.

7.2  Eine etwaige Verzugsentschädigung ist auf maximal 5 % des Netto-Auftragswertes der verspäteten Lieferung begrenzt.

7.3  Weitergehende Schadensersatzansprüche wegen Verzugs sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Bara Metallbearbeitung beruht.

  • 8 Stornierung durch den Vertragspartner

8.1  Eine Stornierung des Auftrages durch den Vertragspartner ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Bara Metallbearbeitung möglich.

8.2  Im Falle einer genehmigten Stornierung ist der Vertragspartner verpflichtet, die bis zur Stornierung entstandenen Kosten sowie einen pauschalen Stornierungsaufwand von 15 % des Auftragswertes zu erstatten, soweit keine höheren nachweisbaren Kosten entstanden sind.

8.3  Das Recht von Bara Metallbearbeitung, höhere tatsächlich nachgewiesene Schäden geltend zu machen, bleibt unberührt.

  • 9 Gefahrübergang und Versand

9.1  Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Lieferung ab Werk (EXW gemäß Incoterms) mit Bereitstellung zur Abholung auf den Vertragspartner über.

9.2  Wünscht der Vertragspartner den Versand, erfolgt dieser auf seine Kosten und Gefahr. Bara Metallbearbeitung bestimmt Art und Weg der Versendung nach eigenem Ermessen, sofern keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

  • 10 Eigentumsvorbehalt

10.1  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Bara Metallbearbeitung (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Dies gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen wurde.

10.2  Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen durch Dritte ist Bara Metallbearbeitung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10.3  Werden gelieferte Teile vom Vertragspartner mit anderen Gegenständen verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erwirbt Bara Metallbearbeitung Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Vertragspartner verwahrt die so entstandene Sache unentgeltlich für Bara Metallbearbeitung.

  • 11 Mängelrüge und Gewährleistung

11.1  Bara Metallbearbeitung leistet Gewähr für die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Ware. Unerhebliche Abweichungen begründen keinen Mangel.

11.2  Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich anzuzeigen. Bei Versäumnis der Rügefrist gilt die Ware als genehmigt.

11.3  Im Falle eines berechtigten Mangels hat Bara Metallbearbeitung das Recht zur Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung nach eigener Wahl. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Vertragspartner mindern oder zurücktreten.

11.4  Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Gefahrübergang, soweit gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind.

11.5  Überlässt der Vertragspartner Materialien, Halbzeuge, Zeichnungen oder technische Vorgaben zur Verarbeitung, übernimmt Bara Metallbearbeitung keine Gewährleistung für Mängel, die auf fehlerhaften oder ungeeigneten Vorgaben des Vertragspartners beruhen.

11.6  Bara Metallbearbeitung ist berechtigt, vor Beginn der Fertigung auf erkannte Fehler in Zeichnungen oder Materialvorgaben hinzuweisen. Eine Prüfungspflicht besteht nicht.

  • 12 Haftungsbeschränkung

12.1  Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen Bara Metallbearbeitung sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

12.2  Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

12.3  Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  • 13 Veröffentlichung und Geheimhaltung

13.1  Bara Metallbearbeitung ist grundsätzlich berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehung gefertigte Teile, Produkte und Fertigungsleistungen – insbesondere Fotos, Abbildungen und technische Zeichnungen – zu Referenz- und Marketingzwecken zu veröffentlichen, sofern der Vertragspartner dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen hat.

13.2  Möchte der Vertragspartner eine Veröffentlichung verhindern, hat er dies spätestens bei Erteilung des Auftrages schriftlich gegenüber Bara Metallbearbeitung zu erklären. Ein nachträglicher Widerspruch ist nur für zukünftige Veröffentlichungen wirksam.

13.3  Die Veröffentlichungserlaubnis umfasst ausdrücklich Fotos, Abbildungen sowie technische Zeichnungen der gefertigten Teile und Produkte, soweit der Vertragspartner nicht gemäß § 13.2 widersprochen hat.

13.4  Eine Geheimhaltungspflicht – insbesondere hinsichtlich technischer Zeichnungen, Konstruktionsmerkmale oder Geschäftsdaten – entsteht ausschließlich durch eine gesonderte, schriftlich unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung (NDA). Diese AGB begründen für sich allein keine weitergehenden Geheimhaltungspflichten.

  • 14 Urheberrecht und geistiges Eigentum

14.1  Technische Zeichnungen, Konstruktionslösungen und Fertigungsunterlagen, die von Bara Metallbearbeitung erstellt oder weiterentwickelt werden, bleiben geistiges Eigentum von Bara Metallbearbeitung, soweit sie nicht ausdrücklich vom Vertragspartner geliefert wurden.

14.2  Der Vertragspartner erhält an solchen Unterlagen lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des jeweiligen Auftrages ist ohne schriftliche Zustimmung von Bara Metallbearbeitung untersagt.

14.3  Vom Vertragspartner gelieferte Zeichnungen und Unterlagen verbleiben in dessen Eigentum. Bara Metallbearbeitung ist berechtigt, diese ausschließlich für die Auftragserfüllung zu verwenden.

  • 15 Datenschutz

15.1  Bara Metallbearbeitung verarbeitet personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (DSGVO, BDSG).

15.2  Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter www.bara-metall.de abrufbar.

  • 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1  Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und Bara Metallbearbeitung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.2  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hanau, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.3  Erfüllungsort ist der Sitz von Bara Metallbearbeitung in 63477 Maintal.

  • 17 Salvatorische Klausel und Schriftform

17.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

17.2  Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

  • 18 Streitbeilegung

18.1  Bara Metallbearbeitung beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem VSBG, da diese AGB ausschließlich für Unternehmer gelten.

18.2  Bei Streitigkeiten aus dem geschäftlichen Verkehr können die Parteien einvernehmlich die Vermittlungsstelle der IHK Hanau in Anspruch nehmen.

Bara Metallbearbeitung  |  Lise-Meitner-Straße 23, 63477 Maintal  |  Tel: 06181-3024374  |  info@bara-metall.de  |  www.bara-metall.de

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